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   BSG, 12.03.1974 - 2 RU 289/73   

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BSG, 12.03.1974 - 2 RU 289/73 (https://dejure.org/1974,1709)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1974 - 2 RU 289/73 (https://dejure.org/1974,1709)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1974 - 2 RU 289/73 (https://dejure.org/1974,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulässigkeit - Anspruch auf Sterbegeld - Überbrückungshilfe - Hinterbliebenenrente

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.10.1958 - 2 RU 75/56
    Auszug aus BSG, 12.03.1974 - 2 RU 289/73
    hilfe betrifft (% 144 Abs, 1, 5 158 Abs° 1 SGG)° Sterbegeld und Überbrückungshilfe sind auch nach der im Schrifttum einhellig vertretenen Auffassung gegenüber der Hinterbliebenenrente selbständige Leistungen der Unfallversicherung (vgl° u."a° BSG Urteil vom 21"10.1958 - 2 RU 75/56; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl", 5 591 Anm° 4; Bereiter-Hahn/Schieke, Unfallversicherung, 4" Aufl., 5 589 Anm° 5 und 5 591 " Anm° 1; Haase/Koch, Die Unfallversicherung, % 591 Anm° 3)° Dem steht insbesondere nicht entgegen, daß die Ansprüche jeweils voraussetzen, daß der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls gestorben ist° Diese Voraussetzung muß auch für Ansprüche auf Witwenrente und auf Waisenrente Erwägung gegeben sein, ohne daß jemals in gezogen wurde, insoweit einen einheitlichen Anspruch.
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R

    Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger

    Dem Anspruch der Klägerin steht auch nicht die - in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes - entwickelte Rechtsprechung des BSG entgegen, wonach Ansprüche der Hinterbliebenen selbständige, nicht vom Verstorbenen abgeleitete Ansprüche sind, diesem gegenüber ausgesprochene Anerkennungen oder Ablehnungen des Versicherungsfalls keine Bindungswirkung haben und deshalb aus Anlaß der Leistungsfeststellung gegenüber den Hinterbliebenen voll überprüft werden können, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Hinterbliebenen und ohne Rücksicht auf den verfahrensrechtlichen Vertrauensschutz nach SGB X (vgl RVA in AN 1903 S 566 Nr. 2019 sowie in AN 1907 S 486 Nr. 2202; BSG Urteile vom 16. Dezember 1958 - 2 RU 259/56 - SozR Nr. 41 zu § 128 SGG, vom 28. August 1964 - 2 RU 78/63 - Breithaupt 1965, 884; vom 29. März 1984 - 2 RU 23/83 - HV-INFO 1984, Nr. 11, 15; ähnlich hinsichtlich einzelner Hinterbliebenenleistungen: BSG Urteile vom 12. März 1974 - 2 RU 289/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 2, vom 22. November 1984 - 2 RU 34/83 - SozR 2200 § 589 Nr. 8; ebenso KasselerKomm-Ricke § 63 SGB VII, Stand Dezember 1996, RdNr 2; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 63 SGB VII, Stand April 2000, RdNr 3).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

    Der Begründung der Zulassungsentscheidung kann auch mit hinreichender Sicherheit entnommen werden (vgl für den gegenteiligen Fall BSG SozR 1500 § 144 Nr. 2), daß das Berufungsgericht die Revision nur für den Zeitraum von Oktober 1952 bis Dezember 1956 zulassen wollte.
  • LSG Hessen, 18.12.1974 - L 3 U 638/72

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Streitgegenstand -

    17 Wenn neben laufenden Rentenleistungen einmalige und wiederkehrende Leistungen für einen Zeitraum bis zu 13 Wochen, nämlich Sterbegeld und Überbrückungshilfe des Bundessozialgerichts (BSG) die Berufung insoweit nach § 144 Abs. 1 SGG ausgeschlossen sein, da es sich um prozessual selbständige Teile eines Entschädigungsanspruchs handele (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 12.3.74, 2 RU 289/73).

    Zwar können Sterbegeld und Überbrückungshilfe auch unabhängig von der Hinterbliebenenrente Gegenstand eines Verwaltungsaktes und eines gerichtlichen Verfahrens sein und stellen dann prozessual selbständige Ansprüche dar (Urteil des BSG vom 12.3.1974, 2 RU 289/73).

  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76

    Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger

    Hinsichtlich dieser Ansprüche ist die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht zulässig, selbst wenn sie daneben auch Hinterbliebenenrente betrifft (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 2 und 4).
  • BSG, 20.07.2009 - B 13 R 149/08 R
    Der Begründung der Zulassungsentscheidung kann auch mit hinreichender Sicherheit entnommen werden (vgl für den gegenteiligen Fall BSG vom 12.3.1974, SozR 1500 § 144 Nr. 2), dass das Berufungsgericht die Revision nur für das von der Klägerin geltend gemachte Begehren einer höheren Rente ab September 2004 zulassen wollte und auch nur hinsichtlich der für die Rentenberechnung wesentlichen Faktoren, hinsichtlich derer das Berufungsurteil verfassungsrechtliche Fragen behandelt hat.
  • LSG Hessen, 05.03.1975 - L 3 U 293/74

    Lösung vom Betrieb; Beweislast

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist in einem solchen Fall die Berufung - entgegen der Rechtsprechung des BSG uneingeschränkt statthaft (vgl. die Urteile des Hess. LSG v. 9.5.1973, L-3/U-482/72, L 3/U-638/72); Urteil des BSG vom 12.3.1974 - 2 RU 289/73).
  • LSG Hessen, 04.02.1976 - L 3 U 810/74
    Bei der Verneinung der Frage, ob Hinterbliebenenleistungen einen einheitlichen prozessualen Anspruch darstellen, hatte das BSG aber gerade als maßgebend angesehen, dass die Einzelleistungen (z.B. Rente, Sterbegeld, Übergangsgeld) nicht das gleiche rechtliche Schicksal teilen, d.h. dass zunächst ein Arbeitsunfall für die Gewährung des Sterbegeldes bejaht, bei der Entscheidung über die Hinterbliebenenrente aber abgelehnt werden darf (vgl. BSG, Urt. v. 12.3.1974, 2 RU 289/73 - in Breith. 1974, 1001); jetzt auch der 8. Senat mit Urteil vom 19.8.1975 - 8 RU 188/74).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 74/81

    Rechtsnachfolger; Wiedereingliederung; Bescheidregelung

    Laut dem Urteilsausspruch hat das LSG indessen die Revision insgesamt zugelassen; der erläuternde Hinweis am Ende der Entscheidungsgründe macht eine Beschränkung nicht hinreichend deutlich (s. hierzu SozR Nr. 42 zu § 612 SGG ; SozR 1500 § 144 Nr. 2).
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83

    Geltendmachung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Tod

    Das Sterbegeld ist gegenüber der Witwenrente eine selbständige Leistung der Unfallversicherung, unabhängig davon, daß die Ansprüche auf beide Leistungen eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung - Tod durch Arbeitsunfall - gemeinsam haben (s ua BSG SozR 1500 § 144 Nr. 2 und 4, jeweils mwN).
  • LSG Hessen, 05.11.1975 - L 3 U 264/74

    Streit an der Arbeitsstätte

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - ist die Prüfung beim Zusammentreffen berufungsfähiger Ansprüche mit solchen nichtberufungsfähiger Art nur für erstere zulässig, da es sich jeweils um prozessual selbständige Teile eines Entschädigungsanspruches handele (vgl. BSG, Urteil vom 27.7.1972 - 2 RU 71/70 - 12.3.1974 - 2 RU 289/73; 19.8.1975 - 8 RU 188/74) so daß die Berufung wegen der letzteren Ansprüche, da die Voraussetzungen nach § 150 Nr. 2 und 3 SGG nicht vorliegen, als unzulässig zu verwerfen war.
  • LSG Hessen, 15.01.1975 - L 3 U 360/73

    Unfall im Hotel

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